AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strate Print & Finishing GmbH und der Strate Druck Veredelungs GmbH

1. Allgemeines

(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Kunden über Lieferungen oder Leistungen schließen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen
Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder per Telefax erfolgten Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. Der schriftlichen Bestätigung steht die Auslieferung der Ware an den Kunden gleich.
(3) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) geben nur Anhaltspunkte wieder. Sie begründen keine vereinbarte Beschaffenheit, sondern sind lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
(4) Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten sind im anschließenden Lieferpreis enthalten. Kommt es zu keinem Liefervertrag, werden Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten gesondert in Rechnung gestellt.
(5) An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an uns zurückzugeben.

3. Kreditwürdigkeit

Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich einschränken und daher die Erfüllung des Gegenleistungsanspruchs gefährden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vermögensverschlechternde Umstände stellen insbesondere die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO), Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Scheck- oder Wechselprotest dar.

4. Preise und Verpackung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, verstehen sich unsere Preise in € ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
(2) Berücksichtigen wir Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten.

5. Fristen, Termine und Rücktritt

(1) Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Kunde uns eine Nachlieferfrist von 2 Wochen bewilligen.
(2) Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Personen oder Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Kunden gemeldet wurde.
(3) Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Gleiches gilt für den Fall, dass Pläne und Unterlagen vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind bzw. Pläne vom Kunden zu genehmigen sind. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht nachkommt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.
(4) In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gilt auch, wenn wir von anderen Lieferanten selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurden. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten.
(5) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie den Kunden zumutbar sind.

6. Versand und Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Kunden. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert. Verluste oder Beschädigungen sind vom Kunden durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen, soweit dies nach den Umständen der Anlieferung möglich ist.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden bereitgestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.
(3) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, soweit die Auslieferung nicht durch eigene Mitarbeiter erfolgt.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Kunde den Kaufpreis für die gelieferte Ware und alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, unsere in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns und hat sie pfleglich zu behandeln.
(3) Die Kunden haben sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern.
(4) Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen aus diesem Geschäft auf uns übergehen. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig auf uns zur Sicherung unserer Ansprüche übergeht.
(5) Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ordnungsgemäß nachkommt und solange keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich einschränken. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Die Abtretungsanzeige an die Schuldner können wir auch selbst vornehmen.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Gewährleistung

(1) Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware vom Kunden zunächst anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern.
(3) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach Zugang der Ware, soweit nicht eine gesetzliche Regelung zwingend eine längere Frist vorschreibt.
(6) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
(7) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 443 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Haftung

(1) Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff. BGB, bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir wegen Vorsatz haften.

11. Datenverarbeitung

Eine Erhebung, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung erfolgen ausschließlich als Mittel für die Durchführung und Erfüllung des Geschäftes. Wir werden sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit Kunden ist unser Firmensitz.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. Gegenüber Kunden gilt an Stelle der unwirksamen Klausel bzw. des unwirksamen Teils der Klausel diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.